Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB‘s) der Fa. Paint Up Folientechnik, Zissis Mitroudis
1. Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGB's abgeschlossene Verträge betreffen die Anbringung
von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen
Flächen/Gegenstände angebracht werden. Die AGB's finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
2. Angebote
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.
3. Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Verbringungskosten für das Fahrzeug
an einem anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck
erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln.
Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln,
die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte)
eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend
gemachten Ansprüchen frei.
Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns.
Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen
und veröffentlichen diese auf unserer Webseite.
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht.
Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unserer Zustimmung
weder kopiert noch veröffentlicht werden.
4.1 Designentwürfe / Praktische Umsetzung
Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer 2 Dimensionalen Fahrzeugstrichzeichnung an.
Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung .
Bei der Übertragung dieser 2 Dimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen,
welcher 3 Dimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung
der Grafiken/Schriften etc. kommen.
Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, einen Reklamationsgrund stellt dies nicht dar!
5. Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären.
Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten
bei uns in etwa zwischen 2 und 7 Werktage.
Andere Absprachen sind möglich und werden festgehalten.
6. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben.
Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen.
Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Hierfür wird dann im Einzelfall eine gesondertes Entgelt mit dem Kunden ausgehandelt.
7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Basis einer Fahrzeugvoll-/-Teilverklebung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs,
in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (Keine Polituren/ Wachse).
Auf das Aufbringen Polituren/Wachse auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden.
Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände,
Klebereste (insbesondere bei der Verlegung von Sonnenschutzfolien
(Rückstände alter Folien etc.) u.a. sind vom Kunden zu entfernen.
Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 55,00€/Std. Zzgl. MwSt.
7.1 Keramik/Nanoversiegelte Oberfläche
Ist das Fahrzeug bereits mit einer Keramik/Nanoversiegelung versehen,
so ist eine Verklebung nicht mehr möglich.
Eine Haftung zwischen Folie und die zu beklebende Oberfläche ist durch die zwischen liegende Keramik/Nanoschicht
nicht möglich.
Die Oberflächenbeschaffenheit der Versiegelung verhindert das Verbinden beider Komponenten.
Diese muss durch eine Fachwerkstatt mittels polieren etc. entfernt werden.
Weiß der Kunde nicht, ob das Fahrzeug eine Keramik/Nanoversiegelung besitzt und dennoch auf eine Folierung besteht,
so verzichtet der Kunde automatisch auf jeglichen Anspruch seitens Garantie und Gewährleistungen.
8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem er verklebt werden soll.
Auf saubere, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre.
Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden,
da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt.
Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei über-lackierten Kunststoffteilen häufig vor.
Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden.
Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis da
sofern die durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen / Karosserieteilen bzw.
Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt!
Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen.
Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
Auch kann sich der Farbton der gewählten Folie durch den Farbton des Lackes verändern,
da die Folien in der Regel Lichtdurchlässig sind.
9. Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar,
dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss.
Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen.
Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen.
Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (abziehen von Lacksplittern o.ä.).
Dies ist in allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserung oder nach lackierte Stellen.
Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen,
dass bei Entfernung der Folie einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen.
Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
10. Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen,
die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können.
Solche Unterschiede sind Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
11. Schäden an Kunststoffteilen / Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten die mit Kunststoffklipsen
angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden,
können abbrechen oder sich verformen und müssen beim Hersteller angefordert werden.
Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis.
Die Kosten für die Teile trägt der Auftraggeber.
12. Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden ist aber,
wie bereits erwähnt, einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke.
Evtl. auftretende Faltenbildungen die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können werden so eingearbeitet
das sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
Beklebungen von Flächen die die Folienbreiten übersteigen
können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen.
13. Staub / Luftbläschen
Weiter ist es unvermeidlich dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können.
Durch die Struktur der Folie ist es jedoch so dass diese innerhalb der folgenden zwei Wochen nach der Verklebung
nicht mehr sichtbar sind, sie verschwinden in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich.
Gleiches Verhalten tritt bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind.
Bei Nassverklebung entstehende „Wasserblasen“ ziehen nach ca. vier Wochen vollständig raus.
Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren.
Wir weisen darauf hin dass bei genauerer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können.
Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar.
Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen)
sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und sind kein Grund zur Reklamation.
14. Problematische Stellen ( Einlieger / Zusatzkosten durch erforderliche Montage
Demontagearbeiten Durch den Einbau von Sicherheitstechnischen Elementen,
wie Seitenairbag und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug ist eine Demontage zur Verklebung der Folie
manchmal schwierig und erfordert dann die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt.
Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich,
es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren.
Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden sondern wird mit sog.
Einlegern überlappend verklebt und die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt.
In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen,
lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern
und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken.
In Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen
oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen.
Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund.
15. Nachbesserung / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt.
Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden.
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist
eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen.
Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort-- anzuzeigen.
Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen,
schriftlich zu erfolgen. Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben.
Da die Folie „arbeitet“ und erst nach 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht,
behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung
mindestens einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu Fönen.
Kunden die es „eilig“ haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche.
Wir raten ALLEN Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!
Sollten sich an Endungen jeglicher Bauteile wie zb. Kotflügel, Stoßstangen etc. innerhalb 14 Tagen lösen,
so ist dies sofort innerhalb der Frist von 14 Tagen anzuzeigen.
Eine spätere Reklamation ist für uns als Firma nicht mehr nachvollziehbar ob der Kunde das Fahrzeug
ordnungsgemäß nach der Pflegenachweise jeglicher Folienhersteller wäscht und pflegt.
Hierzu raten wir den Besuch einer Waschanlage bzw. (Waschbox) ab.
Durch das schnelle rotieren der Borsten einer Waschbox können sich an markanten Anbauteilen des Fahrzeugs wie zb.
Kotflügel ecke (nahe Scheinwerfer) verkeilen und somit die Folie lösen.
Da wir als Firma nicht nachvollziehen können wie der Kunde das Fahrzeug pflegt, entbinden wir uns diesbezüglich
der Garantie und Gewehrleistungsansprüche.
15.1 Instandsetzung/Reparaturfolierung
Eine Instandsetzung einer Folierung wie zb. durch einen Unfallschaden etc.
ist mit eventuellen Farbunterschiede zu rechnen.
Durch Chargenänderung und/oder UV-Einwirkungen ist es meist nicht möglich den exakten Farbton zu treffen.
Somit stellt dies keinen Reklamationsgrund dar.
Ist der Kunde mit dem Farbunterschied nicht zufrieden, so muss der Kunde oder die Versicherung des Kunden
die Kosten einer neuen Komplettfolierung selbst übernehmen.
16. Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung .
Auf Folien 3-10 Jahre je nach Hersteller
17. Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung.
Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen
auf Durchführung des Auftrags, so gibt Paint Up Folientechnik keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie.
Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist,
bemüht sich Paint Up Folientechnik innerhalb von angemessener Zeit
den Auftrag auszuführen.
Paint Up Folientechnik haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten, Für mittelbare Schäden,
insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück,
so ist Paint Up Folientechnik berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten
und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten.
Wir stellen dabei in der Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung.
18. Neutraliserung der Oberfläche
Sollte der Kunde sein foliertes Auto nun wieder in den Ursprungszustand versetzen lassen,
so könnte es durch evtl. schlechte Lackierungsarbeiten dazu kommen, dass sich die Lackoberfläche
samt der Folie löst.
Diesbezüglich hat der Folienbetrieb keinen Einfluss darauf und stellt somit keinen Reklamationsgrund dar.
18.1 Nach der Neutralisierung
Die von uns verklebten Folien haben einen unterbrochenen Klebstoff, auch Luftkanäle genannt.
Diese können sich auf der Lackoberfläche Abzeichen.
In den meisten Fällen verschwinden diese durch Erwärmen wie zb. durch UV-strahlen wieder.
Auch dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
19. Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert
und verarbeitet.
Die Personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden
nicht an Dritte weitergegeben.
Ausgenommen hiervon Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen
(z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut).
In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum.
Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe - & Promotionzwecke an,
dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
20. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung.
Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar.
Bitte beachten Sie: Nach §286 ll 1 BGB
tritt nach der von uns vorgegebener Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung Verzug ein.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.